Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Marlen Hempel.
Terminverlegung:
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen absprechen.
Es ist der Hebamme wegen der zeitlichen Unplanbarkeit bei der Arbeit mit Menschen in sensiblen Lebenssituationen nicht immer möglich, vereinbarte Termine stets pünktlich anzutreten.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, ensteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§286 Abs.3BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bie Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.